Noch vor wenigen Jahren zählte Dänemark zu den absoluten Top-Destinationen, wenn es um Urlaub mit dem Hund ging. Die endlos langen und oft kaum belebten Strände bieten die ideale Kulisse für einen erholsamen Ferienaufenthalt mit dem Vierbeiner.
Es hatte sich herumgesprochen, dass man von Oktober bis März an Dänemarks Stränden unbeschwert und ohne Leine mit dem Hund spazieren gehen konnte. Insider berichteten, dass die Leinenpflicht auch in der Hauptsaison an vielen Strandabschnitten nicht allzu eng gesehen wurde. Für Waldspaziergänge ohne Leine stehen ohnehin zusätzlich rund 250 Hundewälder zur Verfügung.
Seit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 1. Juli 2010 nahm Dänemarks Ruf als Hunde-freundliches Land ein wenig Schaden. Was war passiert? Dänemarks Regierung beschloss, die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden 13 Hunderassen und deren Kreuzungen zu verbieten, weil man sie als gefährlich ansieht:
Pitbull Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Für Hunde und Mischlinge dieser Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft worden sind, gibt es zwar eine Ausnahmeregelung, aber auch diese macht es den Besitzern nicht einfach. Hunde, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, dürfen immer noch mit nach Dänemark reisen. Allerdings müssen sie auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 Meter langen Hundeleine geführt werden. Außerdem besteht für die Tiere die Pflicht, einen gut verschlossenen Maulkorb zu tragen. Zusätzlich sollte man den Kaufvertrag des Hundes zur Dokumentation mitnehmen. Von dieser Übergangsordnung sind Pitbull Terrier und Tosa Inu ausgenommen, da diese bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes verboten waren.
Abgesehen davon, dass die Gefährlichkeit eines Hundes von seiner Erziehung und nicht zwangsläufig von seiner Rasse abhängt, ist es vor allem die Umsetzung des neuen Gesetzes, die Tierschützer auf den Plan ruft. Nicht alle dänischen Polizisten besitzen die Expertise, Rasse oder Abstammung eines Hundes zweifelsohne festzustellen. So wurden auch schon harmlose Familienhunde konfisziert und getötet, weil sie einem der Listenhunde ähnlich sahen.
Dazu gibt es ein klares „Ja“ für alle Besitzer anderer Rassen und ein „Vielleicht“ für die „Listenhunde“.
Die dänische Regierung hat das Problem inzwischen erkannt und schreibt zum Beispiel auf ihrer Webseite, dass bei Zweifeln über das Anschaffungsdatum die Polizei die nötigen Beweise zu erbringen hätte. Außerdem wird eine Gesetzesänderung diskutiert. Da Inhalt und Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht feststehen, kann man Hundehaltern Folgendes empfehlen:
Besitzer einer der 13 genannten Rassen, aber auch von Tieren, die diesen Rassen ähnlich sehen, sollten entweder nur mit vollständigen "Beweispapieren“ nach Dänemark reisen oder sicherheitshalber vorübergehend andere schöne Ziele wie die deutsche oder holländische Nordseeküste oder die Ostsee wählen.
In Holland existierte ein ähnliches Hunde-Rassengesetz, welches nun zu Gunsten der Tiere und Hundebesitzer geändert wurde. Das lässt hoffen, dass sich auch in Dänemark die Lage für Besitzer der betroffenen Rassen bald entspannen wird.
Wer eine andere Rasse besitzt, kann ohne Einschränkungen weiterhin mit seinem Hund nach Dänemark fahren. Die Bedingungen im Land sind so einladend wie zuvor.