Wescheltag:
Samstag
Sonstiges:
Die Mieter ist vertraglich zur sauberhaltung des Ferienhauses verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumter Zustand zu hinterlassen.
Evt. Mangelhafter oder ganz fehlende Endreinigung wird ein Nachzahlung von 67,-? erhoben.
Der Mieter ist für das Ferienhaus und sämtliche Zubehör verantwortlich, und verpflichtet, vor der Abreise alle von Ihm oder sein Begleiter verursachten Schäden die während des Aufenthaltes am Ferienhas oder dessen Zubehör entstehen, umgehend dem Eigentümer zu melden. Alle schäden sind vor der Abreise von dem Mieter zu ersetzen.
Der Mieter muss seine eigene Bettwäsche, Handtücher und Kückentücher benutzen.
Das Ferienhaus darf max. nur von vier Personen bewohnt werden.